Presseerklärung zum D.LIVE Autokino

Der Heimat- und Bürgerverein hat nach verschiedenen Rat suchenden Anfragen betroffener Bürgerinnen und Bürger eine Presseerklärung zum vom städtischen Eventveranstalter D.LIVE betriebenen Autokino abgegeben.

In der Presseerklärung drückt der Heimat- und Bürgerverein (HBV) seine Empörung darüber aus, dass die Stadt abermals ohne Einbeziehung der Anwohner im Düsseldorfer Norden und ohne erkennbare Einhaltung der Regeln "sein Ding" durchzieht. Dass dabei die ohnehin von allen möglichen Emissionen am stärksten betroffenen Bürgerinnen und Bürger zusätzlich mit nächtlichem Hupkonzertlärm um den Schlaf gebracht werden, nimmt die Stadt billigend in Kauf. Die Presseerklärung ist hier einzusehen, die darin erwähnte Strafanzeige liegt dem HBV vor.

Hier und da mag der Gedanke aufkommen, dass die sich beklagenden Anwohner sowie der sie unterstützende HBV letztlich nur nervige Spaßverderber sind. Das Narrativ dahinter ist: Die Stadt (das sind die Guten) kümmert sich um die von der Corona-Pandemie gebeutelten Bürgerinnen und Bürger und schafft ihnen und ihren Familien wenigstens für ein paar Momente Abwechslung und gute Unterhaltung; die Anwohner und der HBV (das sind die Bösen) verhalten sich wie widerständige Spießer, die prinzipell gegen alles sind und sogar kleine Freuden in Krisenzeiten verbieten lassen wollen.

Wer so denkt oder gar so argumentiert, sitzt der perfiden Strategie der Stadt auf, welche - eine Kultur der Intransparenz pflegend und die Deutungshoheit von Regeln für sich beanspruchend - wiederholt Fakten schafft, dabei die Argumente der hauptbetroffenen Bürger geflissentlich überhört und sie anschließend mit den Konsequenzen alleine lässt.

Ein Beispiel in jüngster Vergangenheit war das Bäumefällen in einer Nacht- und Nebelaktion auf dem Messeparkplatz P1, um damit die Durchführung von Open-Air Konzerten durchzudrücken. Ein noch jüngeres Beispiel ist die kaltschnäuzige Rodung zur Einrichtung der U81 Hochbrückenbaustelle, obwohl gegen dieses Vorhaben noch geklagt wird. Interessanterweise hat das Oberverwaltungsgericht Münster nach satten sieben Monaten den Eilantrag gegen die Baustelleneinrichtung jüngst abgelehnt (wir berichteten). Der Fachmann staunt und der Laie wundert sich, wie das Verhalten der Stadt und die Entscheidungen der Justiz so Hand in Hand gehen.

Nein, die Anwohner und der HBV sind keine Spaßverderber! Wieder einmal ist nicht transparent, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Autokino errichtet wurde, wieder einmal sind die Interessen der Anwohner mir nichts dir nichts übergangen worden. Dass der städtische Veranstalter die Autokinobesucher zum beständigen Hupen auch noch animiert, macht jeglichen Kommentar darüber überflüssig, wie die Stadt zum Thema Lärmschutz im Düsseldorfer Norden steht.

Vieles von dem, was in Coronazeiten übergangswiese eingeführt und ermöglicht wurde, wird noch lange darüber hinaus Bestand haben und nicht mehr rückgängig zu machen sein. So ähnlich scheinen es die Verantwortlichen der Stadt auch in Bezug auf den Messeparkplatz und seiner Umwidmung zur Großveranstaltungsfläche vorzuhaben.

Text: Harald Schmidt
Fotos: Harald Schmidt

zurück
Cookies auf dieser Website
Um unsere Internetseite optimal für Sie zu gestalten und fortlaufend zu optimieren verwendet diese Website Cookies
Benötigt:
+