Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag auf Verhinderung von Bauarbeiten zur Errichtung der U81 Hochbrücke abgelehnt. Dies geht aus der Beschlussveröffentlichung vom 27.04.2020 hervor.
Knapp sieben Monate nach fristgerechter Einreichung des Eilantrags steht nun das Ergebnis fest. Es passt bezeichnenderweise zu dem, was die Stadt Düsseldorf in den vergangenen Monaten an Fakten bereits geschaffen und an Natur sowie Sicht- und Lärmschutz zerstört hat. Damit ist allerdings noch keine Entscheidung im Hauptverfahren getroffen worden. Die Klage in der Hauptsache läuft weiter.
Das Aktionsbündnis U81 hat hierzu am 28.04.2020 eine Presseerklärung herausgebracht, die Sie hier abrufen können.
Text: Harald Schmidt
Fotos: privat
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